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Herbert Baenfer Schlüsseldienst

AGB

Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf vorbehalten. Nebenabreden haben nur dann Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere Geschäftsbedingungen als allein verbindlich an.
Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde.

Preisstellung
Unsere Preise verstehen sich netto ab Firma Herbert Baenfer unverpackt, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Maße und Gewichte
Maße und Gewichte werden von uns annähernd nach bestem Ermessen angegeben. Konstruktionsänderungen, die dem techn. Fortschritt dienen, berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Lieferfristen
Von uns genannte Lieferzeiten sind annähernd, jedoch unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt am Tage der Klarstellung sämtlicher Einzelheiten des Auftrages, d.h. mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zum ihrem Ablauf die Ware unsere Firma verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet wurde.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Gleichzusetzen mit höherer Gewalt sind Umstände, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik oder Aussperrung, Kriegsfall, Mobilmachung, Aufruhr usw.
Verspätete Lieferung berechtigt den Käufer nicht zu Schadenersatzansprüchen oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

Gefahrenübergang
Mit Übernahme der Ware an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unserer Firma, geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig davon, wer die Versand- oder Versicherungskosten trägt.
Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass am Ausstellungsort und auf dem Transportweg dorthin die statischen Voraussetzungen für den Transport des Tresors gegeben sind, d.h. Böden, Treppen, Decken müssen ausgelegt sein, dass sie das Gewicht des Tresors zzgl. Transportmittel und Personal aufnehmen können.

Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen bei Warenlieferung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar, ohne Abzug. Bei Dienstleistungen und Transport innerhalb 10 Tagen rein netto. Zahlungen sind nur an uns bzw. auf unsere Bankkonten zu leisten. Überschreitungen des Zahlungsziels geben das Recht, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank zu verlangen.
     
Rücktritt und Nichterfüllung
Sollten uns nach Vertragsabschluss Umstände zur Kenntnis kommen, die eine Erfüllung unserer Forderungen durch den Käufer gefährden können, sind wir berechtigt, die Vertragsbindung zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche kann der Käufer daraus nicht ableiten.
Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer berechtigt uns, Schadensersatzansprüche in Höhe von 20% des Vertragspreises geltend zu machen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, insbesondere eines Kontokorrendsaldos, unser Eigentum und darf vom Käufer nur in ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieben veräußert werden. Künftige Forderungen aus Kaufverträgen über die Vorbehaltsware werden von vornherein an uns abgetreten. Vor vollständiger Bezahlung ist dem Käufer die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der gelieferten Ware oder eine Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf nicht gestattet. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Wir sind nicht berechtigt, die zur Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Warungen zu verlangen, wenn uns die Erfüllung unserer Forderungen durch den Käufer gefährdet erscheint.

Gewährleistung und Schadenersatz
Für die von uns gelieferte Waren übernehmen wir eine Garantie von 2 Jahren, auf Schlösser und Beschläge 24 Monate Herstellergarantie, gerechnet vom Tage der Herstellung. Die Mängelhaftung erstreckt sich auf Teile, die sich innerhalb der obigen Frist auf Grund Fabrikations- oder Materialfehler als unbrauchbar erweisen. Beanstandungen können nur binnen 8 Tagen nach Eingang der Sendung bei versteckten Mängeln unverzüglich, jedoch spätestens nach 6 Wochen berücksichtigt werden. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich in Form der Nachbesserung; Ersatzlieferung oder Preisminderung nach unserer Wahl.
Für alle uns notwendig erscheinenden Arbeiten hat uns der Käufer Gelegenheit zu geben und angemessene Zeit einzuräumen.
Wir haften nicht für Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung oder durch Eingriff Dritter entstanden sind, die von uns nicht autorisiert waren.
Schadensersatzansprüche wegen Mängelfolgeschäden können nicht gestellt werden.

Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Absprachen bezüglich Teilunwirksamkeit haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.